2005 | 2006 | August - Oktober

Neue Routine betreffend Ausfuhranmeldungen ab dem 01. November 2006

31.10.2006

Deutsche Händler sind nach dem deutschen Gesetz verpflichtet Ausfuhranmeldungen zu erstellen.

Alle Fahrzeuge die in Deutschland ab dem 01. November 2006 gekauft werden, müssen dem deutsches Zollbehörden vorgeführt werden, bevor diese exportiert werden. Bezugnehmend auf das deutsche Gesetz ist der Ausführer (d.h. der deutsche Händler) verpflichtet eine gültige Ausfuhranmeldung zu erstellen, wenn Waren an eine Person verkauft werden, die ihren Wohnsitz im Drittland hat. Den Auszug aus dem deutschen Gesetz finden Sie hier

Telefon: +47 32 85 88 30

Telefax:
Administration: +47 32 24 25 59
Disposition: +47 32 85 88 31
Spedition: +47 32 24 25 95

Mail:
Administration: okonomi@ojt.no
Disposition: transport@ojt.no
Spedition: spedisjon@ojt.no

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